Erstinformation

§ 15 Versicherungsvermittlerverordnung (VersVermV)

§ 12 Abs. 1 Finanzanlagenvermittlerverordnung (FinVermV)

Vermittlername: Andreas Reddemann
Firma, Anschrift: ANDREAS REDDEMANN Maklerkanzlei, Schlangenbader Str. 90, 14197 Berlin
Telefon: 030-859 22 25 Telefax: 030-859 22 22
Email: zentrale (at) reddemann.eu Internet: www.reddemann.eu

Tätigkeiten gemäß Gewerbeordnung

Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1 GewO (Versicherungsmakler); Reg.-Nr. D-NQY8-5MOBR-83

Erlaubnis nach § 34 f Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und Nr. 2 GewO (Offene und Geschlossene Fonds); Reg.-Nr. D-F-107-QMLJ-17

Erlaubnis nach § 34 i Abs. 1 S. 1 GewO (Immobiliendarlehensvermittler); Reg.-Nr. D-W-107-PCLE-81

Erlaubnis nach § 34 c GewO (Immobilienmakler, Bausparkassen- und Darlehensvermittler)

Ausstellende Behörden

§ 34 d GewO: Industrie- und Handelskammer zu Berlin (IHK Berlin), Fasanenstr. 85, 10623 Berlin

§ 34 f, § 34 i, § 34 c GewO: Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin, Ordnungsamt, Hohenzollerndamm 174-177, 10713 Berlin

Zentrales Vermittlerregister
Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK)
Breite Straße 29, 10178 Berlin
Telefon: 030 20308-0

Registerabruf: www.vermittlerregister.info

Beratung und Vergütung (§ 34 d GewO)

Die Tätigkeit beinhaltet auch Beratung. Die Vergütung der Tätigkeit erfolgt vereinbarungsgemäß als:

– konkret vereinbarte Zahlung durch den Kunden oder

– in der Versicherungsprämie enthaltene Provision, die vom jeweiligen Versicherungsunternehmen ausgezahlt wird oder

– als Kombination aus beidem.

Dies ist letztlich abhängig von den Wünschen und Bedürfnissen des Kunden und den Versicherungsprodukten, welche eventuell vermittelt werden.

Produktanbieter (§ 34 f GewO)

Fondsgesellschaften          : Bis zu 300 (www.netfonds.de/fondsgesellschaften)

Beteiligungsunternehmen: Bis zu 40 (www.netfonds.de/beteiligungsgesellschaften)

Informationen über die Vergütung bei der Finanzanlageberatung und –vermittlung (§ 12a FinVermV)

Im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder –vermittlung kann die Vergütung hierfür durch den Anleger oder durch Dritte (Produktgeber) in Kombination erfolgen. Dies ist abhängig von den Wünschen und Bedürfnissen des Anlegers und den Finanzprodukten, welche eventuell vermittelt werden. Soweit die Vergütungsbestandteile insofern durch den Anleger gezahlt werden, erfolgt dies entsprechend der gesondert zu treffenden Vergütungsvereinbarung. Soweit Zuwendungen im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder –vermittlung insofern von Dritten erbracht werden, dürfen diese behalten werden.

Beratung und Vermittlung von Finanzinstrumenten nach § 2 Abs. 6 Nr. 8 Kreditwesengesetz (KWG)

Die Anlageberatung und der Vermittlung von Finanzinstrumenten gem. § 2 Abs. 6 Nr. 8 KWG erfolgt aufgrund der erteilten Genehmigung nach § 34 f GewO. Der Vermittler ist freier Gewerbetreibender nach § 93 HGB und produktanbieterunabhängig. Der Vertragsschluss über den Erwerb eines Finanzinstrumentes findet grundsätzlich zwischen Ihnen als Kunden und dem jeweiligen Produktanbieter statt. Der Vermittler hat jedoch die erforderliche Sorgfalt nach den Regeln der Finanzanlagenvermittlerverordnung (FinVermV) zu berücksichtigen. Insbesondere schuldet er danach die anlage- und anlegergerechte Beratung unter Berücksichtigung Ihrer Kenntnisse und Erfahrungen sowie des von Ihnen angebenden Anlagezweckes. Der Vermittler ist ferner gehalten darüber auch ein Protokoll zu führen. Über die Pflichten und die weitere Zusammenarbeit kann auch ein Vertrag zwischen Kunde und Vermittler geschlossen werden. Als Fachpresse dient täglich das Handelsblatt. Weitere Informationsquellen werden in der Zusammenarbeit nicht berücksichtigt.

Schlichtungsstelle

Universalschlichtungsstelle des Bundes-Zentrum für Schlichtung e. V., Straßburger Str. 8, 77694 Kehl