Seit 1980 bin ich mit Leidenschaft in der Finanzdienstleistungsbranche tätig. Mit meiner Erfahrung und Kompetenz möchte ich Ihnen ein verlässlicher Geschäftspartner rund um Ihre Finanzen sein.
Mit diesem Selbstverständnis ist es mein Ziel Ihnen die mittlerweile komplexe Materie der Finanzindustrie einfach und verständlich als Ihr Interessenvertreter nahe zu bringen.
1980 habe ich bei der NORDSTERN Versicherung AG (heute AXA-Konzern) meine Ausbildung zum Versicherungskaufmann mit dem Schwerpunkt Sachversicherungen absolviert und bin dort anschließend zwei Jahre im angestellten Außendienst tätig gewesen.
Anschließend entschied ich mich eine Generalagentur bei dem Alte Leipziger/Hallesche Konzern aufzubauen, die ich 17 Jahre erfolgreich führte.
Nun war es an der Zeit die Seiten zu wechseln. Ich habe mich auf eigene Initiative in 2002 als Makler niedergelassen, um mit meiner langjährigen Erfahrung nachhaltig die Interessen der Kunden zu vertreten.
Weiterbildung ist meine Selbstverpflichtung. Nach zweijährigem Studium habe ich in 2015 die Prüfung zum Fachwirt abgelegt, ebenfalls in dem Fachbereich Sachversicherungen.
Der Makler
Die gesetzlichen Grundlagen des Maklers im Allgemeinen und im Besonderen sind in den § 93 HGB, §§ 59 ff VVG und §§ 652 ff BGB geregelt.
Entscheidend ist aber das „Sachwalterurteil aus 1985“ des Bundesgerichtshofes (BGH) unter dem Aktenzeichen BGH IV ZR 190/83. Hier ist der Makler als treuhandähnlicher Sachwalter des Kunden deklariert.
Das bedeutet der Makler steht auf der Seite des Kunden!